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Ambulante Leistungen nach SGB VIII

 §30 Erziehungsbeistand SGB VIII
 

Viele junge Menschen stehen vor großen Herausforderungen, ihre täglichen Aufgaben und Verpflichtungen zu meistern.

Unser Fachpersonal bei Project X arbeitet ressourcenorientiert und fokussiert sich auf die Stärkung des Selbsthilfepotenzials unserer Klient*innen. Die im Hilfeplan festgelegten Ziele werden durch einen klaren, dreiteiligen Prozess erreicht:

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Kennenlernphase: Aufbau von Vertrauen und Erarbeiten passender Methoden.

Arbeitsphase: Zielorientierte Umsetzung der Methoden, als Kern unserer Unterstützung.

Ablösungsphase: Sicherung der erarbeiteten Selbstständigkeit, um eine tragfähige Zukunft zu gewährleisten.

 §31 sozialpädagogische Familienhilfe SGB VIII
 

Im Zentrum unserer Arbeit steht die intensive Begleitung und Betreuung der gesamten Familie.

Wir unterstützen bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, Alltagsproblemen, Krisen und Konflikten sowie beim Umgang mit Ämtern und Institutionen. Wichtigstes Ziel ist es, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken, damit sie ihren Kindern ein stabiles und entwicklungsförderndes Lebensumfeld bieten können.

Wir erreichen dies, indem wir das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten stärken, die Kommunikation und Interaktion zwischen Familienmitgliedern fördern und bei der Sicherung materieller Grundlagen helfen. Des Weiteren unterstützen wir bei der Alltagsstrukturierung, der Stärkung der Problemlösungskompetenz und der effektiven Kooperation mit Schulen und Behörden.

Digitaler Schreibtisch
§ 41 SGB VIII - ambulant in Verbindung mit
§ 30 SGB VIII
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Die Hilfe für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) begleitet sie auf dem Weg zur persönlichen und wirtschaftlichen Verselbstständigung.

Diese Unterstützung ist entscheidend, da Probleme bei Ausbildung, Wohnungs- oder Arbeitssuche sowie Konflikte mit dem sozialen Umfeld oft Sorgen führen. Ziel ist es, die Anbindung an die Herkunftsfamilie oder ein tragfähiges soziales Netz zu festigen, um junge Erwachsene von institutioneller Hilfe unabhängig zu machen. Diese Unterstützung soll eine abrupte Beendigung früherer Hilfen verhindern oder als wirksame Nachbetreuung dienen.

Um diese umfassenden Bedarfe abzudecken, nutzen wir einen großen Methodenpool zur transparenten und qualitätsgesicherten Arbeit. Dieser beinhaltet unter anderem:

  • Diagnostik & Analyse: Eingangsdiagnostik, Ressourcenkarten, Genogrammarbeit und Social Case Management.

  • Beratung & Training: Systemische und kooperative Beratung, Einzel- und Gruppengespräche, Motivationsarbeit und Modellhaftes Lernen.

  • Aktion: Aktions- und erlebnisorientierte Angebote, Erlebnispädagogik und Rollenspiele.

§35a (ambulant) Eingliederungshilfe SGB VIII 
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Unsere Ambulanten Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) sind lebenswelt-, ressourcen- und lösungsorientiert sowie systemisch ausgerichtet.

Die Hilfe richtet sich vorrangig an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine diagnostizierte seelische Behinderung vorliegt oder droht und daraus soziale Beeinträchtigungen entstanden sind.

Typische Beispiele hierfür sind: Aufmerksamkeits- und Verhaltensstörungen (ADHS, mangelnde Impulskontrolle), Autismus, Angststörungen oder andere psychische Auffälligkeiten, welche die normale seelische Entwicklung beeinträchtigen.

Das Vorgehen wird individuell an die jeweiligen Beeinträchtigungen und die Ziele des Förderplans angepasst. Zur erfolgreichen Umsetzung arbeitet unser Fachpersonal eng mit den kinder- und jugendpsychiatrischen Diensten zusammen.

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