Project X Sozialdienstleistungen
-- freier Träger der Jugendhilfe --
ambulante Hilfen nach SGB VIII in Leipzig
Willkommen in der "Räuberhöhle"
unsere Wohngruppe
Was wird geboten?
Die Einrichtung richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren, welche aufgrund ihrer Biographie von ihren Herkunftsfamilien fremduntergebracht werden müssen. Die Lebensumstände der Kinder sind von institutionellen Umbrüchen und familiären Verwerfungen gekennzeichnet, sodass die Einrichtung eine langfristige Bleibeperspektive bieten soll. Die Lebenslage der Kinder ist unter anderem durch folgende Faktoren geprägt:
Die Wohngruppe "Räuberhöhle" arbeitet mit sechs konstanten Mitarbeitenden und zwei ambulanten Leitungen in vollumfänglicher 24/7 Betreuung mit einem Kind / Jugendlichen. Die Wohngruppe bietet ein großes Wohnzimmer, welches ebenfalls Platz für die Mitarbeitenden und deren administrative und organisatorische Tätigkeiten bietet. Ein Kinder- Jugendzimmer für das Kind / der, die Jugendliche ist natürlich ebenfalls vorhanden und entsprechend mit den Basics eingerichtet. Eine Küche und ein Badezimmer sind ebenfalls vorhanden und auch nach Auszug eines jungen Menschen / Kindes sofort wieder bezugsfertig.
Faktoren
Leistungsparagraph der WG
- häufiges gewalttätiges und/oder stark herausforderndes Verhalten
- soziale Isolation und Vereinsamung
- bereits diagnostizierte bzw. durch seelische Behinderungen bedrohte Entwicklungsperspektive, welche die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist
- besonderer intensivpädagogischer und komplexer Hilfebedarf, meist in Verbindung mit einem Therapiebedarf
- Entwicklungsbeeinträchtigungen, welche aufgrund von Störungen in ihrem Bezugs- und Familiensystem entstanden sind
- eine vorangegangene psychiatrische Behandlung
- psychosoziale Auffälligkeiten und Störungsbilder, intensiver Förder- und Hilfebedarf in der sozialen und emotionalen Entwicklung
- Missbrauchs- und Gewalterfahrungen
Wir bieten stationäre Hilfen nach §34 in Verbindung mit §35a an.